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Wir sind unabhängige Versicherungsmakler
Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir nicht an bestimmte Gesellschaften gebunden. Stattdessen wählen wir aus einem breiten Spektrum an Verträgen die passende Lösung aus, um den individuellen Anforderungen und Wünschen unserer Kunden gerecht zu werden.
Unternehmenszweck
Ziel unserer unabhängigen Beratung ist es, sicherzustellen, dass unsere Kunden in allen Lebensphasen optimal abgesichert sind. Wir sind spezialisiert auf die Absicherung von Gewerberisiken und die Einrichtung von Versorgungssystemen.
Erstinformation für Versicherungsmakler nach § 15 VersVerm
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Angaben zur Firma und Person
Firma
Quiema GmbH
Fuchsfeldstraße 25
66287 Quierschied
(Geschäftsführer)
Herr Raimondo Lana
Kontaktdaten
Telefon: 06897/924-9500 | E-Mail: hello@quiema.de | Web: www.quiema.de
Erlaubniserteilung
Die Erlaubniserteilung erfolgte durch die: IHK Saarland | Franz-Josef-Röder-Straße 9 | 66119 Saarbrücken.
Angaben zur Registrierung und Schlichtungsstellen
Gemäß gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet Ihnen beim ersten Kontakt die nachstehenden Erstinformationen zu übergeben. Gemeldet als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d abs. 1 Gewo mit der Registernummer [D-9RSA-DQPYB-82] bei der IHK Saarbrücken
Vermögensschadenhaftpflicht
Der Vermittler unterhält eine Vermögensschadenhaftpflicht die den gesetzlichen Vnforderungen gemäß §§8 und 9 der Versicherungsvermittlerverordnung i.v.m. §34d abs. 2 Nr. 3 der Gewerbeordnung entspricht.
Beratungsleistung
Hinsichtlich der vermittelten Versicherungsprodukte bietet der Vermittler eine Beratung an.
Vergütung
Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer. Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach. Hiervon abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte, bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.